Personal eines EVTZ
Das Personal eines EVTZ kann bestehen auch:
- eigenen Mitarbeitern (vom EVTZ selbst angestellt),
- von Mitgliedern entsandten Mitarbeitern und ggf.
- Beamten.
Weitere Ausführungen beziehen sich auf:
- Einstellungsverfahren im EVTZ sowie auf
- den Direktor des Verbundes.
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