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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Grenzüberschreitender ÖPNV
1. Rolle und Bedeutung des gü ...
2. Beispiele für erfolgreichen...
B. Hindernisse für den grenzüb...
1. Technische Barierren
2. Finanzielle Schwierigkeiten
3. Juristische Hindernisse
4. Politische Aspekte
5. Andere
C. Wie kann der EVTZ zum Abbau...
1. Erstellung eines gemeinsame...
2. Gemeinsame Vergabe
3. Verwaltung des ÖPNVs
D. Fazit
1. Rolle und Bedeutung des gü ...
2. Beispiele für erfolgreichen...
B. Hindernisse für den grenzüb...
1. Technische Barierren
2. Finanzielle Schwierigkeiten
3. Juristische Hindernisse
4. Politische Aspekte
5. Andere
C. Wie kann der EVTZ zum Abbau...
1. Erstellung eines gemeinsame...
2. Gemeinsame Vergabe
3. Verwaltung des ÖPNVs
D. Fazit
EVTZ-Instrument im grenzüberschreitenden ÖPNV
wie kann der EVTZ für die Förderung des grenzüberschreitenden öffentlichen Personennahverkehrs genutzt werden?
A. Grenzüberschreitender ÖPNV
1. Rolle und Bedeutung des gü ÖPNVs für Grenzregionen
"Grenzüberschreitende lokale Mobilität trägt erheblich dazu bei, dass sich fragmentierte Ballungsräume zu einer funktional zusammenhängenden urbanen Agglomeration wandeln können, welche die Standorteigenschaften der verschiedenen Agglomerationsteile vereinen und somit zu besonderer Standortgunst führen kann." (Barth/Weidmann, Herausforderungen im grenzüberschreitenden öffentlichen Agglomerationsverkehr, ETR Swiss, 2014/4, S. 76-77).
"Grenzüberschreitende lokale Mobilität trägt erheblich dazu bei, dass sich fragmentierte Ballungsräume zu einer funktional zusammenhängenden urbanen Agglomeration wandeln können, welche die Standorteigenschaften der verschiedenen Agglomerationsteile vereinen und somit zu besonderer Standortgunst führen kann." (Barth/Weidmann, Herausforderungen im grenzüberschreitenden öffentlichen Agglomerationsverkehr, ETR Swiss, 2014/4, S. 76-77).
2. Beispiele für erfolgreichen gü ÖPNV in Europa
BUS 983 Frankfurt (Oder) - Słubice,
Tram Strasbourg-Kehl, Initiative Görlitz-Zgorzelec
Verbundstickets: ZVON, EgroNet usw
BUS 983 Frankfurt (Oder) - Słubice,
Tram Strasbourg-Kehl, Initiative Görlitz-Zgorzelec
Verbundstickets: ZVON, EgroNet usw
B. Hindernisse für den grenzüberschreitenden ÖPNV
1. Technische Barierren
Strom- und Sicherungssysteme, Bahnsteighöhe, Fahrzeuglängen oder im Busverkehr: Ausstattung der Bushaltestellen, Radien der Wendekreise, Kommunikation unter Fahrzeugen, mit der Leitstelle und mit Lichtsignalanlagen
Strom- und Sicherungssysteme, Bahnsteighöhe, Fahrzeuglängen oder im Busverkehr: Ausstattung der Bushaltestellen, Radien der Wendekreise, Kommunikation unter Fahrzeugen, mit der Leitstelle und mit Lichtsignalanlagen
3. Juristische Hindernisse
(...)
4. Politische Aspekte
5. Andere
Michael Cramer benennt noch fehlende Verbindungen, hohe Kosten und lange Reisezeiten (SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-5544/09). Siehe auch CONPASS (Datei).
Barth, Öffentlicher Personennahverkehr in grenzüberschreitenden Agglomerationen:
(...)
4. Politische Aspekte
5. Andere
Michael Cramer benennt noch fehlende Verbindungen, hohe Kosten und lange Reisezeiten (SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-5544/09). Siehe auch CONPASS (Datei).
Barth, Öffentlicher Personennahverkehr in grenzüberschreitenden Agglomerationen:
- Rahmenbedingungen: Siedlungsstruktur, Gesetze, Preis-/Lohnniveau
- Nachfrage: Volumen, Verkehrszwecke, besondere Kundenbedürfnisse
- Angebot: Angebotsqualität, -quantität, Preis
C. Wie kann der EVTZ zum Abbau von Hindernissen beitragen?
1. Erstellung eines gemeinsamen Nachverkehrsplanes
Gemeinsame Nahverkehrspläne: duales Modell im Prinzip „ja“, Einheitsmodell „nicht“, wobei hier sollte man noch die Vorschläge von Luxemburg abwarten. Errichtung gemeinsamer Struktur, wo die Kompetenzen zusammenlaufen und Entscheidungen getroffen werden können.
Der unterschiedliche Rang der jeweiligen Planungsdokumente und -horizonte bildet immer wieder ein Hindernis in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (DPERON, 2008, S. 147)
Gemeinsame Nahverkehrspläne: duales Modell im Prinzip „ja“, Einheitsmodell „nicht“, wobei hier sollte man noch die Vorschläge von Luxemburg abwarten. Errichtung gemeinsamer Struktur, wo die Kompetenzen zusammenlaufen und Entscheidungen getroffen werden können.
Der unterschiedliche Rang der jeweiligen Planungsdokumente und -horizonte bildet immer wieder ein Hindernis in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (DPERON, 2008, S. 147)
2. Gemeinsame Vergabe
Nach neuen VergabeRL wird eine gemeinsame grenzüberschreitende Ausschreibung noch einfacher (Art. 39 AllgVergabeRL, Art. 57 SektorenRL). Dabei können gemeinsame Strukturen errichtet werden.
Nach neuen VergabeRL wird eine gemeinsame grenzüberschreitende Ausschreibung noch einfacher (Art. 39 AllgVergabeRL, Art. 57 SektorenRL). Dabei können gemeinsame Strukturen errichtet werden.
D. Fazit
CategoryEVTZPraxis
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