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Lohnbuchhaltung

für Unternehmen aus dem Ausland / Polen

Unternehmen, die in Deutschland Mitarbeiter einsetzen, müssen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gemäß deutschem Recht vornehmen. Die korrekte Durchführung dieser Abrechnung muss gewährleistet werden.

Die Entscheidung, welche Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung von unserem Steuerberater benötigt werden, liegt bei Ihnen. Wir helfen Ihnen allerdings bei der Wahl der Leistungen sowie bei der Aufbereitung der vom Steuerberater benötigten Unterlagen.

Folgende Leistungen unseres Steuerberaters können Sie im Rahmen der Dienstleistung Lohnbuchhaltung in Anspruch nehmen - wir übernehmen für Sie die Kommunikation und unterstützen Sie dabei, die notwendigen Informationen bzw. Unterlagen zu sammeln und an den Steuerberater in richtiger Form zu übermitteln:
  • (zum Start:) Einrichtung der Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten im Lohnbuchhaltungssystem:
    • bei Bedarf wird für Sie eine Betriebsnummer beantragt,
    • die Unternehmensdaten werden erstmalig eingerichtet,
    • die Betriebskonten bei den Krankenkassen und sonstigen ,
    • die Einzugsermächtigungen für die zu entrichtenden Steuern und Beiträge werden eingerichtet.

  • Ihre Arbeitnehmer werden bei der Krankenkasse bei Aufnahme der Beschäftigung angemeldet und zum Ende abgemeldet
  • die notwendige Sofortmeldung an Deutsche Rentenversicherung wird vorgenommen
  • wenn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz eine Erstattung möglich ist, wird diese von unserem Steuerberater beantragt
  • im Übrigen wird die Lohnbuchhaltung laufend unter Berücksichtigung insbesondere folgender Arbeiten erledigt:
    • Führung der Lohnkonten der Mitarbeiter
    • Erfassung der Lohndaten
    • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
    • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlung der Sozialversicherungsbeiträge an Krankenkassen
    • Anmeldung der Lohnsteuer beim Finanzamt
    • Bereitstellung und Übermittlung der elektronischen Jahres-Lohnsteuerbescheinigungen
    • Meldung der Arbeitnehmerdaten, einschließlich der Bruttolohnsummen, an die Berufsgenossenschaft (BG)




Weitergehende Leistungen:
  • Hilfestellung bei Prüfungen der Finanzbehörde, der Sozialversicherung oder Berufsgenossenschaft
  • bei Bedarf wird eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorgenommen


Die Vergütung für Leistungen der Lohnbuch­haltung wird monatlich je abgerechneten Mitarbeiter berechnet und unterscheidet sich je nach folgenden Kriterien:
  • Abrechnung exklusive An- und Abmeldung,
  • Abrechnung inklusive An- und Abmeldung,
  • Abrechnung der Baubranche,
  • Abrechnung mit Kurzarbeit.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fordern Sie ein detailliertes Angebot an!









bei Produkt „Standard“ wird extra berechnet – bei Produkt „Premium“ inklusive:
• An- und Abmeldung eines Arbeitnehmers bei der Krankenkasse
• Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung
• Je Anmeldung eines Mitarbeiters werden (bei Produkt „Standard“) pauschal
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