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Buchführung

für Unternehmen aus dem Ausland / Polen

Unternehmen aus dem Ausland bieten wir an, die Bücher für ihr Geschäft ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland zu führen.

Im Einzelnen bedeutet dies: wir erstellen in Kooperation mit unserem Steuerberater die Finanzbuchführung nach den steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der Rechtsform und Branchenanforderungen. Zusammen mit dem Steuerberater sind wir für das Kontieren der Belege verantwortlich. Wir übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgemäß an die Finanzbehörde. Bei uns bekommen Sie die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die auch als Einkommensnachweis für Behörden und Ämter verwendbar ist. Wir berechnen einen Überschlag zur voraussichtlichen Steuerbelastung pro Jahr und archivieren alle Auswertungen in Ihrem Auftrag.

Die Vergütung für Leistungen der Buchführung wird monatlich berechnet und ist vom zu verbuchenden Jahresumsatz abhängig.

Darüber hinaus führen wir Ihr Kassenbuch, sortieren die Belege und beantworten Ihre Fragen. In Ihrem Auftrag korrigieren wir bzw. klären fehlerhafte Rechnungen und überprüfen die Gültigkeit der Ust-Identifikationsnummer. Alternativ sind wir in der Lage Ihnen ein elektronisches Kassenbuch oder die elektronisch gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen.


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