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Finanzbuchführung

für Unternehmen aus dem Ausland / Polen

Unternehmen aus dem Ausland bieten wir an, die Bücher für ihr Geschäft ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland zu führen.

Im Einzelnen bedeutet dies:
  • Erstellen der Finanzbuchführung nach den steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften,
  • termingemäße Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt,
  • aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)(gilt auch als Einkommensnachweis für Behörden und Ämter),
  • ein Überschlag zur voraussichtlichen Steuerbelastung pro Jahr,
  • Archivierung der Auswertungen.

Die Vergütung für Leistungen der Buchführung wird monatlich berechnet und ist vom zu verbuchenden Jahresumsatz abhängig.

Zusatzleistungen:
  • Führung des Kassenbuches,
  • Sortieren von Belegen,
  • Klärung von Fragen,
  • Korrektur bzw. Klärung fehlerhafter Rechnungen im Mandantenauftrag,
  • Überprüfung Gültigkeit USt-Identifikationsnummer.

Darüber hinaus:
  • elektronisches Kassenbuch,
  • Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien.

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