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Finanzbuchführung
für Unternehmen aus dem Ausland
Unternehmen aus dem Ausland bieten wir an, die Bücher für ihr Geschäft ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland zu führen.
Im Einzelnen bedeutet dies:
- Erstellen der Finanzbuchführung nach den steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften,
- termingemäße Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt,
- aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)(gilt auch als Einkommensnachweis für Behörden und Ämter),
- ein Überschlag zur voraussichtlichen Steuerbelastung pro Jahr,
- Archivierung der Auswertungen.
Die Vergütung für Leistungen der Buchführung wird monatlich berechnet und ist vom zu verbuchenden Jahresumsatz abhängig.
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