Karlsruher Übereinkommen
Volltitel: Übereinkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik, der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen
Fundstelle: BGBl. II 1997, S. 1158 ff.
Inkrafttreten:
CategoryEVTZRechtsvorschriften
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