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Elektronische Justiz

wie ist mit ihr umzugehen?


A. Rechtsrahmen - Rechtsgrundlagen
Zentrale Vorschrift: § 130a ZPO.





B. Einzelfragen

1. Wie ist ein elektronisches Dokument einzureichen?

Dazu § 130a ZPO:
(3) <sup>1</sup>Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
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