Version [974]
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EVTZ als gemeinsame Gesundheitseinrichtung
Rechtsfragen der Nutzung der EVTZ-Form für grenzüberschreitende Gesundheitseinrichtungen
A. Mitglieder des EVTZ und Träger des Gesundheitseinrichtungen
B. Gründungsverfahren
1. Genehmigung für die Teilnahme am EVTZ
2. Genehmigung für die Ausübung der Tätigkeit im Gesundheitswesen nach nationalem Recht
2. Genehmigung für die Ausübung der Tätigkeit im Gesundheitswesen nach nationalem Recht
C. Finanzierung
Beiträge der Mitglieder
Entgelt für geleistete Gesundheitsdienste von den Krankenversicherern (hier auch die Frage nach der Abrechnungsmethode mit den Versicherungsträgern aus den Mitgliedstaaten.
D. Aufgaben
Ausübung der Tätigkeit im Gesundheitswesen.
E. Haftung
Es ist zwischen der Haftung des EVTZ selbst und seiner Mitglieder zu unterzeichnen.
1. Haftung des EVTZ
Diese gestaltet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (IPR + nationale Haftungsvorschriften)
2. Haftung der EVTZ-Mitglieder
Dies kommt in Frage erst dann, wenn das EVTZ-Vermögen unzulänglich ist.
Diese gestaltet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (IPR + nationale Haftungsvorschriften)
2. Haftung der EVTZ-Mitglieder
Dies kommt in Frage erst dann, wenn das EVTZ-Vermögen unzulänglich ist.
CategoryEVTZGesundheitsschutz
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