Verlauf der Änderungen der Seite EVTZEintragung
Hinzugefügt:
CategoryEVTZAllgemein
Gelöscht:
Hinzugefügt:
In Polen sind Art. 9 - 11 {{pu akt="UEUWT"}} zu beachten. Dies bedeutet die Eintragungspflicht ins Register der EVTZ. Problematisch ist, ob noch die Eintragung ins Vereinsregister des Landesgerichtsregisters in Polen notwendig ist (s. [[http://www.miroslawanykiel.pl/?p=p_234&sName=miroslawa-nykiel-pyta-o-europejskie-ugrupowanie-wspolpracy-terytorialnej Anfrage einer poln. Sejm-Abgeordneten]]). Da die Eintragung des EVTZ in Register hinreichend präzise in EVTZG geregelt ist, besteht kein Bedarf mehr, den EVTZ in Landesgerichtsregister einzutragen.