Rufen Sie uns an: +49 341 242 502 10

Ich war hier: Art18EVTZVO

Art. 18 EVTZ-VO

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt spätestens ab dem 1. August 2007, mit Ausnahme des Artikels 16, der ab dem 1. August 2006 gilt.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.



CategoryKommentarEVTZVO
Auf dieser Seite sind keine Kommentare vorhanden