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Lohnbuchhaltung

für Unternehmen aus dem Ausland / Polen

Unternehmen, die in Deutschland Mitarbeiter einsetzen, müssen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gemäß deutschem Recht vornehmen. Die korrekte Durchführung dieser Abrechnung muss gewährleistet werden.

Die Entscheidung, welche Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung von unserem Steuerberater benötigt werden, liegt bei Ihnen. Wir helfen Ihnen allerdings bei der Wahl der Leistungen sowie bei der Aufbereitung der vom Steuerberater benötigten Unterlagen.

Folgende Leistungen unseres Steuerberaters können Sie im Rahmen der Dienstleistung Lohnbuchhaltung in Anspruch nehmen - wir übernehmen für Sie die Kommunikation und unterstützen Sie dabei, die notwendigen Informationen bzw. Unterlagen zu sammeln und an den Steuerberater in richtiger Form zu übermitteln:
  • (zum Start:) Einrichtung der Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten im Lohnbuchhaltungssystem:
    • bei Bedarf wird für Sie eine Betriebsnummer beantragt,
    • die Unternehmensdaten werden erstmalig eingerichtet,
    • die Betriebskonten bei den Krankenkassen und sonstigen ,
    • die Einzugsermächtigungen für die zu entrichtenden Steuern und Beiträge werden eingerichtet.
  • Ihre Arbeitnehmer werden bei der Krankenkasse bei Aufnahme der Beschäftigung angemeldet und zum Ende abgemeldet
  • die notwendige Sofortmeldung an Deutsche Rentenversicherung wird vorgenommen
  • wenn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz eine Erstattung möglich ist, hier diese von unserem Steuerberater beantragt
  • notwendige Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft wird vorgenommen


  • Verwaltung von Lohnkonten und die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsabrechnung



  • Hilfestellung bei Prüfungen der Finanzbehörde, der Sozialversicherung oder Berufsgenossenschaft

Die Vergütung für Leistungen der Lohnbuch­haltung wird monatlich je abgerechneten Mitarbeiter berechnet und unterscheidet sich je nach folgenden Kriterien:
  • Abrechnung exklusive An- und Abmeldung,
  • Abrechnung inklusive An- und Abmeldung,
  • Abrechnung der Baubranche,
  • Abrechnung mit Kurzarbeit.
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