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Buchführung

für Unternehmen aus dem Ausland / Polen

Unternehmen aus dem Ausland bietet unser Steuerberater an, die Bücher für ihr Geschäft ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland zu führen.

Im Einzelnen bedeutet dies: der Steuerberater erstellt Finanzbuchführung nach den steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der Rechtsform und Branchenanforderungen. Er ist für das Kontieren der Belege verantwortlich. Er übermittelt die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgemäß an die Finanzbehörde. Bei ihm bekommen Sie die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die auch als Einkommensnachweis für Behörden und Ämter verwendbar ist. Er berechnet einen Überschlag zur voraussichtlichen Steuerbelastung pro Jahr und archiviert alle Auswertungen in Ihrem Auftrag.

Die Vergütung für Leistungen der Buchführung wird monatlich berechnet und ist vom zu verbuchenden Jahresumsatz abhängig.

Darüber hinaus führt er Ihr Kassenbuch, sortiert die Belege und beantwortet Ihre Fragen. In Ihrem Auftrag korrigiert er bzw. klärt fehlerhafte Rechnungen und überprüft die Gültigkeit der Ust-Identifikationsnummer. Alternativ ist er in der Lage Ihnen ein elektronisches Kassenbuch oder die elektronisch gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen.


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