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Buchführung
für Unternehmen aus dem Ausland / Polen
Unternehmen aus dem Ausland bieten wir an, die Bücher für ihr Geschäft ordnungsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland zu führen.
Im Einzelnen bedeutet dies:
- Erstellen der Finanzbuchführung nach den steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften,
- termingemäße Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt,
- aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)(gilt auch als Einkommensnachweis für Behörden und Ämter),
- ein Überschlag zur voraussichtlichen Steuerbelastung pro Jahr,
- Archivierung der Auswertungen.
Die Vergütung für Leistungen der Buchführung wird monatlich berechnet und ist vom zu verbuchenden Jahresumsatz abhängig.
Zusatzleistungen:
- Führung des Kassenbuches,
- Sortieren von Belegen,
- Klärung von Fragen,
- Korrektur bzw. Klärung fehlerhafter Rechnungen im Mandantenauftrag,
- Überprüfung Gültigkeit USt-Identifikationsnummer.
Darüber hinaus:
- elektronisches Kassenbuch,
- Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien.
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