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EuGH, Urteil C-562/12


Gericht: EuGH
Az.: C-562/12
ECLI.: ECLI:EU:C:2014:2229
Datum: 17.09.2014
Zugänglichkeit: Curia
Inhalt: Vorabentscheidungsersuchen – Strukturfonds – Verordnungen (EG) Nrn. 1083/2006 und 1080/2006 – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Operationelles Programm mit dem Ziel der Förderung der europäischen territorialen Zusammenarbeit zwischen der Republik Estland und der Republik Lettland – Von dem Begleitausschuss erlassene Entscheidung über die Ablehnung einer Beihilfe – Bestimmung, die vorsieht, dass die Entscheidungen dieses Ausschusses nicht angefochten werden können – Art. 267 AEUV – Handeln eines Organs, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Durchführung des Unionsrechts – Art. 47 – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Recht auf Zugang zu den Gerichten – Bestimmung des Mitgliedstaats, dessen Gerichte für die Entscheidung über eine Klage zuständig sind
Besprechung: Musiałkiewicz2015

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