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Konfliktfelder und Rechtsfragen in der energierechtlichen Beratung

ein Überblick über aktuelle Rechtsfragen


A. Gegenstand des Artikels
In diesem Artikel werden einige aktuelle Konfliktfelder in der Energierechtspraxis vorgestellt, die gegenwärtig (Sommer 2016) insbesondere in der aktuellen Rechtsprechung auszumachen sind. Es werden schwerpunktmäßig Rechtsfragen angesprochen, die für kleine Energieversorgungsunternehmen, Kommunen und mittelständische Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe (Energieletztverbraucher) relevant sind.

Einige Themenbereiche sind hier von vornherein ausgeklammert, weil sie einer spezialisierten Betrachtung bedürfen bzw. für die Zielgruppe dieses Artikels von geringerem Interesse sind. So wird hier das Vergaberecht grundsätzlich nicht berücksichtigt, weil es ein Thema ist, das ein zwar für die Energiewirtschaft relevantes, aber praktisch komplettes, separates Rechtsgebiet darstellt. Sollten Leser an diesem Thema dennoch Interesse haben, steht unser Kanzleiteam gern zur Verfügung.

Allerdings wird an dieser Stelle auch das recht aktuelle und oft streitige Thema der Befreiung von der EEG-Umlage nicht behandelt. Dies liegt insbesondere daran, dass dieser Artikel an Unternehmen adressiert ist, die in den Genuss der Befreiungstatbestände gar nicht kommen können. Deshalb verzichten wir auf die Behandlung dieser Thematik an dieser Stelle. Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich dennoch auch an uns wenden.

Die in der Energiewirtschaft relevanten Fragen steuerrechtlicher Art wurden in dem Artikel ebenfalls nicht berücksichtigt, weil dies thematisch in eine steuerrechtlich fundierte Ausarbeitung gehört und nicht lediglich am Rande eines energierechtlichen Überblicks hinreichend vorgestellt werden kann.


B. Regulierung der Erlösobergrenzen für Netzbetreiber
Die Anreizregulierung, die seit 2009 die Einnahmen vieler Netzbetreiber gefährlich schrumpfen ließ, betrifft auch zahlreiche kleine Energieversorgungsunternehmen. Einige EVU sind mit der Vorgehensweise der jeweils zuständigen Regulierungsbehörden nicht einverstanden und wehren sich gegen manche Festlegungen im Rahmen der Bestimmung von Erlösobergrenzen gerichtlich. Die daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten sind sowohl aus dem Blickwinkel eines Einzelfalles wie auch in systematischer Hinsicht recht interessant. Deshalb werden im folgenden Teil einige der vor Gerichten behandelten Probleme kurz geschildert.


C. Kommunale Unternehmen
Ein aus aktuellem Anlass diskutiertes Thema steht im Zusammenhang mit dem Urteil des VG Köln vom 25. 2. 2016 − 13 K 5017/13, in dem die Frage des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen eines kommunalen Netzbetreibers diskutiert wird.

Das Gericht verweigert im Ergebnis den Schutz von Informationen, in die der Kläger im Verfahren Einsicht nehmen wollte, und gibt dem Kläger insofern Recht (gewährt also Einsicht in die Informationen) aus mehreren Gründen:
  • weil sich ein Energieversorgungsunternehmen auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht berufen kann, wenn es als juristische Person in staatlicher Hand auftritt, denn es ist dann nicht grundrechtsfähig i. S. d. Art. 12 GG;
  • weil im Übrigen typische öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrgenommen werden, so dass das Unternehmen nicht wie bei einem privaten Dritten mit der Absicht der Gewinnerzielung am Markt auftritt;
  • weil der Betrag der Mehrerlösabschöpfung (um die es dem Kläger ging) kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellt;
  • weil aufgrund der Besonderheiten des Energienetzmarktes ein Wettbewerbsvorteil ausgeschlossen ist; wegen des sog. "natürlichen Monopols" ist keine ernsthafte Wettbewerbslage zu erkennen; deshalb können "Wettbewerber" keinen Wettbewerbsvorteil aus der Kenntnis etwaiger Geschäftsgeheimnisse erhalten.

Mit der durch die Richter vertretenen Ansicht kann man Polemik üben und es sind Stimmen zu hören, dass in diesem Fall das Verständnis der Richter für die Gegebenheiten am Energiemarkt völlig fehlte oder abhanden gekommen ist. Das Problem für eventuell künftig betroffene Unternehmen besteht allerdings darin, dass mit dem Urteil - das rechtskräftig ist - zumindest ein Indiz (wenn kein Präjudiz) in die Welt gesetzt wurde dafür, dass sich kommunale Energieversorger auf Schutz von Betriebsgeheimnissen, unterstützt durch das Grundgesetz, grundsätzlich nicht berufen können.

Insofern besteht hier für insbesondere kommunale Energieversorger ein erhöhtes Risiko im Falle derartiger Rechtsstreitigkeiten und es ist eventuell ungeachtet der rechtlichen Bewertung anderweitig Vorsorge zu treffen - zum Beispiel durch eine hinreichende Vorbereitung auf die transparente Handhabung betreffender Informationen...


D. Konzessionsverfahren
(Kommunen / Versorgungsunternehmen)



E. § 315 BGB und sonstige Fragen der Preisanpassungen




F. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem EEG




G.




H. Vertrags- und sonstige Gestaltung im Energierecht




I. Überblick über die aktuellen Veröffentlichungen
Einen Überblick über die in Zeitschriften aktuell abgedruckten Gerichtsurteile und Meinungen aus dem Schrifttum finden Sie im folgenden Artikel.



CategoryEnergierecht
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