Rufen Sie uns an: +49 341 242 502 10

Ich war hier: EnergieRKonfliktFelder

Version [1023]

Dies ist eine alte Version von EnergieRKonfliktFelder erstellt von WojciechLisiewicz am 2016-08-23 09:54:49.

 

Konfliktfelder und Rechtsfragen in der energierechtlichen Beratung

ein Überblick über aktuelle Rechtsfragen


A. Gegenstand des Artikels
In diesem Artikel werden einige aktuelle Konfliktfelder in der Energierechtspraxis vorgestellt, die gegenwärtig (Sommer 2016) insbesondere in der aktuellen Rechtsprechung auszumachen sind. Es werden schwerpunktmäßig Rechtsfragen angesprochen, die für kleine Energieversorgungsunternehmen, Kommunen und mittelständische Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe (Energieletztverbraucher) relevant sind.

Einige Themenbereiche sind hier von vornherein ausgeklammert, weil sie einer spezialisierten Betrachtung bedürfen bzw. für die Zielgruppe dieses Artikels von geringerem Interesse sind. So wird hier das Vergaberecht grundsätzlich nicht berücksichtigt, weil es ein Thema ist, das ein zwar für die Energiewirtschaft relevantes, aber praktisch komplettes, separates Rechtsgebiet darstellt. Sollten Leser an diesem Thema dennoch Interesse haben, steht unser Kanzleiteam gern zur Verfügung.

Allerdings wird an dieser Stelle auch das recht aktuelle und oft streitige Thema der Befreiung von der EEG-Umlage nicht behandelt. Dies liegt insbesondere daran, dass dieser Artikel an Unternehmen adressiert ist, die in den Genuss der Befreiungstatbestände gar nicht kommen können. Deshalb verzichten wir auf die Behandlung dieser Thematik an dieser Stelle.


B. Konzessionsverfahren
(Kommunen / Versorgungsunternehmen)


C. Kommunale Unternehmen
Ein aus aktuellem Anlass diskutiertes Thema steht im Zusammenhang mit dem Urteil des VG Köln vom 25. 2. 2016 − 13 K 5017/13, in dem die Frage des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen eines kommunalen Netzbetreibers diskutiert wird.

Das Gericht verweigert insgesamt den Schutz von Informationen, in die der Kläger im Verfahren Einsicht nehmen wollte, aus mehreren Gründen:
  • weil sich ein Energieversorgungsunternehmen auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht berufen, wenn es als juristische Person in staatlicher Hand auftritt, denn es ist dann nicht grundrechtsfähig i. S. d. Art. 12 GG ist;
  • weil im Übrigen typische öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrgenommen werden, so dass das Unternehmen nicht wie bei einem privaten Dritten mit der Absicht der Gewinnerzielung am Markt auftritt;
  • weil der Betrag der Mehrerlösabschöpfung (um die es dem Kläger ging) kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellt;
  • weil aufgrund der Besonderheiten des Energienetzmarktes ein Wettbewerbsvorteil ausgeschlossen ist; wegen des sog. "natürlichen Monopols" ist keine ernsthafte Wettbewerbslage zu erkennen; deshalb können "Wettbewerber" keinen Wettbewerbsvorteil aus der Kenntnis etwaiger Geschäftsgeheimnisse erhalten.




D. § 315 BGB und sonstige Fragen der Preisanpassungen




E. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem EEG




F.




G. Vertrags- und sonstige Gestaltung im Energierecht




H. Überblick über die aktuellen Veröffentlichungen
Einen Überblick über die in Zeitschriften aktuell abgedruckten Gerichtsurteile und Meinungen aus dem Schrifttum finden Sie im folgenden Artikel.



CategoryEnergierecht
Auf dieser Seite sind keine Kommentare vorhanden