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Entwicklungen im europäischen Energierecht

energierechtlich relevante Bereiche des EU-Rechts in den Jahren 2016 / 2017



Die Europäische Kommission hat mit der Mitteilung vom Juli 2016 [1] ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das aktuell die Entwicklungen der europäischen Vorgaben unter anderem im Bereich des Energierechts bestimmen wird.

A. Erneuerbare Energien
siehe Entwurf der neuen EE-Richtlinie


B. Energieeffizienz von Gebäuden
Gemäß der oben zitierten Mitteilung der Kommission (S. 5):

"(...) Mit Blick auf den Gebäudesektor prüft die Kommission zur Zeit den geltenden EU-Rahmen für Energieeffizienz; sie wird im Laufe des Jahres Vorschläge unter anderem dazu unterbreiten, wie Anreize für Investitionen in die Gebäuderenovierung gegeben werden können. Darüber hinaus stellt die Kommission in diesem Jahr ein freiwilliges branchenweites Recyclingprotokoll für Bau- und Abbruchabfälle fertig. (...)"

Darüber hinaus (S. 6):

"Die Mobilisierung und rasche Steigerung privater Investitionen ist unabdingbar, um den Übergang zu einer emissionsarmen, klimaresilienten Wirtschaft zu fördern und der langfristigen Bindung an emissionsintensive Infrastrukturen und Anlagen entgegenzuwirken."



C. Weiterführende Literatur
Vgl. in diesem Zusammenhang auch:


[1] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Beschleunigung des Übergangs Europas zu einer CO2-armen Wirtschaft; die dabei vorgeschlagene, konkrete Verordnung zur Regelung der Emissionsreduktion in den Mitgliedsstaaten der EU ist unter folgender Adresse zu finden.
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