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=====EVTZ als Instrument rechtlicher Entgrenzung=====
((1)) Ausgangspunkt
Die Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben in Grenzregionen erfordert die grenzüberschreitende Kooperation von Hoheitsträgern und Unternehmen, welche mit den DAWI betraut worden sind. Nun stehen den öffentlichen Einrichtungen einige Kooperationsinstrumente zu. Einige sind territorial beschränkt (GöZ und andere aufgrund von bi- und multilateralen Abkommen), einige stehen europaweit zur Verfügung (EVTZ, EWIV, VEZ). Trotzdem wird bemängelt (MOT – Report, Kommission – Hindernisse...), dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten die effektive Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben erschweren.
((1)) Mängel der bisherigen Instrumente
Bemängelt wird vor allem, dass:
das jeweilige Instrument einem nationalen Recht unterliegt (in der Regel dem Recht des Sitzstaates)
((1)) Lösungsvorschläge
Es werden folgende Lösungsvorschläge angemeldet:
1. de minimis Regelungen für Grenzgebiete (Beck)
a) Vorstellung der Lösung
b) Kritik
2. Cross-border cooperation convention (MOT) mit Inhalt
3. Nutzung bisheriger Instrumente des internationalen Verwaltungsrechts (Beyerlin)
a) Existenz von IntVerwR
(1) Nach Peine (FS Martiny, S. 958 f.) - IntVerwR ist dem besonderen VerwR vorgelagert. Es regelt, welche von mehreren möglichen Sachnormen im Einzelfall Anwendung findet.
(2) Genauso Ohler, S. 15
b) Instrumente des IntVerwR
(1) Kment:
4. Rechtswahl nach der EVTZ-VO (i.d.g.F.) oder
a) sind dort die Rechtswahlklausel tatsächlich vorgesehen?
(1) Krzymuski/Kubicki, NVwZ 2014
5. Rechtswahl nach der EVTZ-VO (nach der entsprechenden Reform)
6. Entgrenzungs- und Entterritorialisierungsmechanismen (Buchholtz2016)
((1)) Voraussetzungen
Vertrauen (Buchholtz2016)
-----
CategoryEVTZPraxis
((1)) Ausgangspunkt
Die Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben in Grenzregionen erfordert die grenzüberschreitende Kooperation von Hoheitsträgern und Unternehmen, welche mit den DAWI betraut worden sind. Nun stehen den öffentlichen Einrichtungen einige Kooperationsinstrumente zu. Einige sind territorial beschränkt (GöZ und andere aufgrund von bi- und multilateralen Abkommen), einige stehen europaweit zur Verfügung (EVTZ, EWIV, VEZ). Trotzdem wird bemängelt (MOT – Report, Kommission – Hindernisse...), dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten die effektive Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben erschweren.
((1)) Mängel der bisherigen Instrumente
Bemängelt wird vor allem, dass:
das jeweilige Instrument einem nationalen Recht unterliegt (in der Regel dem Recht des Sitzstaates)
((1)) Lösungsvorschläge
Es werden folgende Lösungsvorschläge angemeldet:
1. de minimis Regelungen für Grenzgebiete (Beck)
a) Vorstellung der Lösung
b) Kritik
2. Cross-border cooperation convention (MOT) mit Inhalt
3. Nutzung bisheriger Instrumente des internationalen Verwaltungsrechts (Beyerlin)
a) Existenz von IntVerwR
(1) Nach Peine (FS Martiny, S. 958 f.) - IntVerwR ist dem besonderen VerwR vorgelagert. Es regelt, welche von mehreren möglichen Sachnormen im Einzelfall Anwendung findet.
(2) Genauso Ohler, S. 15
b) Instrumente des IntVerwR
(1) Kment:
4. Rechtswahl nach der EVTZ-VO (i.d.g.F.) oder
a) sind dort die Rechtswahlklausel tatsächlich vorgesehen?
(1) Krzymuski/Kubicki, NVwZ 2014
5. Rechtswahl nach der EVTZ-VO (nach der entsprechenden Reform)
6. Entgrenzungs- und Entterritorialisierungsmechanismen (Buchholtz2016)
((1)) Voraussetzungen
Vertrauen (Buchholtz2016)
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