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Das Recht zum EVTZ in Brandenburg (DE)
In Brandenburg gilt die Verordnung über die Zuständigkeit zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Land Brandenburg.
Die Rechtsgrundlage dafür war § 9 Abs. 2 LOG (Landesorganisationsgesetz) i.V.m. Art. 30 GG und Art. 83 GG
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