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Aktuelle Streitfragen zum EEG

Überblick über neueste Rechtsprechung - Stand 2016


A. Einleitung
Das EEG ist mit insgesamt 16 Jahren in seinen bislang mindestens 4 komplett unterschiedlichen Fassungen ein einerseits noch sehr junges Gesetz, andererseits aber auch ein sehr häufig neu geschriebenes. Entsprechend hoch ist auch immer wieder die Unsicherheit bei der Anwendung seiner Vorschriften. Auch gegenwärtig werden zahlreiche Rechtsstreitigkeiten rund um die Thematik der EEG-Anlagen und ihrer Förderung geführt. Einige in der Rechtsprechung zuletzt in Erscheinung getretene Rechtsfragen werden nachstehend kurz vorgestellt.


B. Anlagenbegriff im EEG
– siehe RdE 2016, 103 (bei aktuell aus Gesetzgebung und Praxis) → kann erheblichen Einfluss sowohl auf Altfälle haben (Risiko einer nachträglichen Einstufung in eine andere Zeitscheibe der Vergütungssätze, weil „Glühlampentest“ noch keine Inbetriebnahme der gesamten Anlage) wie auch für die Zukunft (was passiert beim Ausbau der Anlage? Ist dies dann eine neue Anlage oder eine Modifizierung der alten also nach alten Sätzen zu vergüten?
merke: früher wurde ein eigenständiges Modul als Anlage betrachtet, nach dem BGH nun alle zusammenhängenden Module, wenn sie aus Sicht des objektiven Betrachters als eine Anlage angesehen werden!
Das Urteil selbst siehe RdE 2016, 121 ff.
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